Tagung Friedensbildung im Schloß Rauischholzhausen

Wir freuen uns über die regen Teilnahme von interessierten LehrerInnen und Studierenden an der Tagung Friedensbildung, gestern und heute im Schloß Rauischholzhausen.

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Bisher hörten wir:

– Was kann Friedenserziehung leisten? Kritische Anmerkungen aus Sicht der politischen Bildung Prof. Dr. Wolfgang Sander, Didaktik der Sozialwissenschaften, Universität Gießen

– Nicht den Frieden zu bringen, sondern das Schwert? Prof. Dr. Frank Thomas Brinkmann,
Evangelische Theologie und Religionspädagogik, Universität Gießen

– Inwiefern kann ein Masterstudiengang der Friedens- und Konfliktforschung zur Friedensbildung beitragen? Prof. Dr. Thorsten Bonacker, Zentrum für Konfliktforschung, Universität Marburg

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– Friedenspädagogische Praxis muss theoretisch fundiert sein. Zur aktuellen Lage der Wissenschaftsdisziplin Friedenspädagogik im deutschsprachigen Raum
R. Alexander Klug, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Schulpädagogik, Universität Marburg

– Bildung für den Frieden –Fragen und Probleme einer Didaktik der Friedenserziehung. Praxis der Friedensbildung in Schulen Prof. Dr. Ludwig Duncker, Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Pädagogik des Primar- und Sekundar- bereichs, Universität Gießen

– Forschungsstand der Religionspädagogik zur Friedensbildung Prof. Dr. Ulrike Baumann, Pädagogisch-Theologisches Institut der Evangelischen Kirche im Rheinland

Jetzt folgen gleich die Praxisworkshops:

Präsentation, Erörterung und Weiterentwicklung von Materialien für die Friedensbildung in Schulen
• Dr. Kerstin Zimmer, Zentrum für Konfliktforschung, Universität Marburg,
• Sabine Klingelhöfer, Projekt „Friedensbildung, Bundeswehr und Schule“ EAK/ AGDF Bonn,
• Jenny Becker, EN-PAZ/ Stiftung Friedensbildung Berlin/ Marburg

• Entwicklung von Lernspielen zur Friedenspädagogik Karl-Heinz Bittl, Europäisches Institut Conflict-Culture-Cooperation • Politische Theaterpädagogik im Kontext von Konflikttransformation und Friedensbildung Dominik Werner, Lehrbeauftragter am Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Marburg

Bremer Kongress “Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht” am 26. – 28. April in Bremen

Unter dem Thema „Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“ fand der Kongress der internationalen Juristenorganisation IALANA (International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms), unterstützt von zahlreichen Organisationen und Einrichtungen, auch vom Bremer Friedensforum, vom 24. bis zum 28. April 2013 in Bremen statt. Schon bei der Eröffnungsveranstaltung im Konsul-Hackfeld-Haus, sprachen bekannte Personen wie die Professoren Andreas Fischer-Lescano, Norman Paech als auch Hans-Christof Graf von Sponeck.

Von Sponeck: Menschenrechte, Militäreinsätze und geopolitische Interessen

Von Sponeck

 

Von Sponeck schilderte an zahlreichen Beispielen, dass die NATO, als „Verteidigungsbündnis“ ins Leben gerufen, sich zu einer imperialen Organisation mit inzwischen 28 Staaten entwickelt hat und „sich das Recht nimmt“, sich mit geopolitischen Interessen zu befassen, in diesem Sinne auch mit entsprechenden Staaten Verträge abschließt, u.a. mit den Golfstaaten, mit Israel, mit Kolumbien und Afghanistan, den beiden größten Drogenproduzenten, auch mit Taiwan und Neuseeland.

Ausführlicher Artikel mit Bildern beim Bremer Friedensforum

An den Herrn Präsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin

An den Herrn Präsidentender Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz

Unter den Linden

610099 Berlin

Marburg, 16. April 2013

Veranstaltung mit Bundesverteidigungsminister de Maizière am 10. April

Sehr geehrter Herr Präsident,

wir sprachen nach der gesprengten Veranstaltung mit dem Herrn Minister kurz über eine mögliche Neuauflage der Veranstaltung. Vorab möchte ich mich Ihnen vorstellen:

Ich bin seit zehn Jahren Lehrbeauftragter bei den Juristen für Energierecht. Außerdem bin ich Mitgründer der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms, deutsche Sektion, und war seit 1989 auf Vorschlag von Herta Däubler-Gmelin zwanzig Jahre lang Vorsitzender. Heute bin ich Co-Präsident der Internationalen IALANA; neben Jugde Christopher Weeramantry, den Prof. Tomuschat auf der Basis einer Vorarbeit von uns für den Alternativen Nobelpreis vorgeschlagen hat. Er hat die Auszeichnung auch bekommen.

Ich hatte mich auf die Veranstaltung mit den folgenden Materialien vorbereitet, die ich dem Herrn Minister auch überreichen wollte (Anlagen):

· 15 Thesen zu Kampfdrohnen,

· Aufsatz der IALANA-Aktiven Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesver- waltungsgericht, und Bernd Hahnfeld, Vorstandsmitglied, zu völkerrechtlichen Zweifeln am Raketenstandort Air Base Ramstein,

offener Brief an den Bundesverteidigungsminister zu völkerrechtlichen Zweifeln an den „Friedensmissionen“ Jugoslawien, Afghanistan und Irak (die Deutschland nicht militärisch, aber logistisch unterstützt hat); vorausgegangen war eine öffentliche Aufforderung des Ministers zum Eingreifen in die Diskussion. Eine Antwort haben wir nicht erhalten.

Die Demonstration richtete sich wohl gegen – plakativ – „Werbung für die Bundeswehr in der Universität“.

Diese Kritik könnte man vielleicht vermeiden, wenn

· ein Panel mit dem Minister und einem Aktiven der Friedensbewegung stattfinden würde,

· bei dem der Friedensbewegte die Möglichkeit bekommt, als erster die Kritik der Friedensbewegung (und großer Teile der Öffentlichkeit) an der NATO-Krisenreaktionsstrategie zu äußern.

Der Minister hätte dann die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzustellen und dabei auf die Kritik einzugehen. Man würde damit vermeiden, die Zuhörer auf die ausschließliche Rolle Fragender zurückzustutzen.

Wir sind gerne zur aktiven Beteiligung an einer solchen Veranstaltung bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Becker

Stiftung Friedensbildung

Vorgaben des Völkerrechts und des deutschen Bundesrechts für den Einsatz von Kampfdrohnen – 15 Thesen

Kampfdrohnen werden von den USA in Afghanistan – dort von der US-Army – und in Pakistan, im Jemen und in Somalia – dort durch den Geheimdienst CIA – eingesetzt.

(2) Für diesen Einsatz gelten die Regeln des Allgemeinen Völkerrechts, und zwar insbesondere das Gewaltverbot des Art. 2 Abs. 4 UN-Charta und die Regeln des Humanitären Kriegsvölkerrechts.

(3) Verstößt ein militärischer Einsatz gegen das Gewaltverbot, dürfen überhaupt keine Waffen – auch keine Drohnen – eingesetzt werden. Das gilt derzeit insbesondere für die Operation Enduring Freedom (OEF), die sich vielleicht unmittelbar nach 9/11 auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta stützen konnte. Nachdem sich der Sicherheitsrat des Falles angenommen hatte, war das Selbstverteidigungsrecht erloschen. OEF operiert daher ohne völkerrechtliche Grundlage. Daher ist der Drohneneinsatz im Rahmen von OEF völkerrechtlich unzulässig.

(4) Der Einsatz von Drohnen durch den CIA ist ebenfalls illegal. Mitarbeiter von Geheimdiensten sind keine Kombattanten. Nur Kombattanten dürfen nach Art. 1 der Hager Landkriegsordnung töten. Geheimdienstmitarbeiter sind keine Kombattanten; eine „Lizenz zum Töten“ gibt es nicht. Derartige Tötungen sind nach allgemeinem Strafrecht zu verurteilen.

(5) Der ISAF-Einsatz ist völkerrechtsmäßig, weil er auf einem Mandat des Sicherheitsrats basiert. Kombattanten dürfen im Rahmen dieses Einsatzes gegnerische Kombattanten töten.

(6) Kämpfer der Taliban werden nach den Regeln des Humanitären Kriegsvölkerrechts als „De-Facto-Kombattanten“ in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt eingeordnet. Für sie gelten insbesondere die Regeln des Art. 13 des Zusatzprotokolls II zu den Genfer Rot-Kreuz-Abkommen. Sie können daher getötet werden, wenn sie in „continuous combat action“ verwickelt sind.

(7) Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, sind diese Personen als Zivilisten zu behandeln und dürfen nicht getötet werden. Die legal operierenden Kombattanten müssen sich vergewissern, ob die Zielpersonen als Kämpfer erkennbar sind, etwa durch das Tragen von Uniformen oder Waffen, und ob sie in Kampfhandlungen auftreten. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist die Tötung illegal.

(8) Zivilisten genießen nach dem Humanitären Kriegsvölkerrecht Schutz. Sie dürfen allenfalls dann getötet werden, wenn diese Tötung durch einen legitimen militärischen Zweck gerechtfertigt ist („Kollateralschäden“). Es gilt ein strenger Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

(9) Ist zu erwarten, dass Zivilisten allein oder in unverhältnismäßiger Weise getötet werden, ist der Angriff zu unterlassen. Das gilt etwa beim Angriff auf Wohnhäuser oder zivile Pkws.

(10) Völkerrechtlich gelten daher so strenge Vorkehrungen für den Drohneneinsatz, dass gezielte Tötungen nur bei völlig klarer Zielpersonenbestimmung und Gewährleistung zulässigen Angriffs vorgenommen werden dürfen.

(11) Da die Gefahr illegalen Einsatzes nicht ausgeschlossen werden kann, müssen Kampfdrohneneinsätze generell unterbleiben. Sie können daher auch nicht als „ethisch neutrale Waffen“ eingeschätzt werden, wie dies Bundesverteidigungsminister de Maizière vor kurzem erklärt hat.

(12) Die deutsche Rechtslage entspricht aus zwei Gründen der völkerrechtlichen:

1. Zum einen gelten nach Art. 25 Satz 1 GG die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts – dazu zählen das Gewaltverbot und das Humanitäre Kriegsvölkerrecht – als Bundesrecht in Deutschland und binden daher Verwaltung und Gerichte unmittelbar.

2. Außerdem sind nach §§ 8 und 11 des Völkerstrafgesetzbuchs Tötungen, die nicht militärisch – d. h. nach Kriegsvölkerrecht – gerechtfertigt sind, verboten und strafbar.

(13) Die US-Army nutzt in Deutschland Einrichtungen, die ihr im Rahmen von Stationierungsabkommen überlassen sind. Zur Nutzung dieser Einrichtungen – auch durch Luftfahrzeuge – haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, rechtswidrige Verhaltensweisen „nichtdeutscher Hoheitsträger“ zu unterbinden.

(14) Die Bundesregierung muss sich daher Gewissheit darüber verschaffen, was die US-Army in den Niederlassungen treibt. Rechtswidrige Verhaltensweisen muss sie untersagen.

(15) Das gilt auch für den Drohneneinsatz: Die amerikanischen Drohneneinsätze werden über Satellitenempfangsstationen gesteuert, die auch in Ramstein stationiert sind. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Drohnen von amerikanischen Transportflugzeugen über Ramstein transportiert werden. Daher muss die Bundesregierung eingreifen.

 

Tagung Friedensbildung am 24./25. Mai im Schloß Rauischholzhausen

Friedensbildung in der Schule – Aktuelle Herausforderungen einer Bildung für den Frieden, Tagung am 24./25. Mai 2013 in Schloss Rauischholzhausen

Veranstalter: Netzwerk Friedensbildung Hessen in Verbindung mit der Justus Liebig- Universität Gießen

DOWNLOAD FLYER: 2013-05_Tagung Rauischholzhausen

Programm:
Freitag, 24. Mai

ab 15.30 Uhr: Anreise

16.00 Uhr: Begrüßung und Vorstellungsrunde: Dr. Peter Becker, Stiftung Friedensbildung

I. Pädagogische Grundfragen der Friedensbildung
Moderation: Dr. Reinhold Hünlich, Marburg

16.30 Uhr
Was kann Friedenserziehung leisten? Kritische Anmerkungen aus Sicht der politischen Bildung, Prof. Dr. Wolfgang Sander, Universität Gießen

17.15 Uhr
“Nicht den Frieden zu bringen, sondern das Schwert?”
Prof. Dr. Frank Thomas Brinkmann, Evangelische Theologie und Religionspädagogik, Universität Gießen

18.00 Uhr
“Inwiefern kann ein Masterstudiengang der Friedens- und Konfliktforschung zur Friedensbildung beitragen?” Prof. Dr. Thorsten Bonacker, Zentrum für Konfliktforschung, Universität Marburg

18.45 Uhr
Friedenspädagogische Praxis muss theoretisch fundiert sein. Zur aktuellen Lage der Wissenschaftsdisziplin Friedenspädagogik im deutschsprachigen Raum, R. Alexander Klug, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Schulpädagogik, Universität Marburg

19.30 Uhr Abendbuffet mit Übergang ins Abend- und Kulturprogramm

Samstag, 25. Mai

II. Erfahrungen und Handlungsperspektiven in friedenpädagogischen Feldern
Moderation: Wolfgang Buff, EKHN

9.15  Uhr
“Bildung für den Frieden – Fragen und Probleme einer Didaktik der Friedenserziehung. Praxis der Friedensbildung in Schulen”
Prof. Dr. Ludwig Duncker, Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Pädagogik des Primar- und Sekundarbereichs, Universität Gießen

10.00 Uhr
“Forschungsstand der Religionspädagogik zur Friedensbildung”
Prof. Dr. Ulrike Baumann, Pädagogisch- Theologisches Institut der Evangelischen Kirche im Rheinland

10.45 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr
“Präsentation, Erörterung und Weiterentwicklung von Materialien für die Friedensbildung in Schulen”

mit

Dr. Kerstin Zimmer, Zentrum für Konfliktforschung, Universität Marburg,

Sabine Klingelhöfer, Projekt „Friedensbildung, Bundeswehr und Schule“ EAK/ AGDF Bonn,

Jenny Becker, EN-PAZ/ Stiftung Friedensbildung Berlin/ Marburg

12 Uhr : Workshops

1) “Entwicklung von Lernspielen zur Friedenspädagogik”
Karl-Heinz Bittl, Europäisches Institut Conflict-Culture-Cooperation

2) “Politische Theaterpädagogik im Kontext von Konflikttransformation und Friedensbildung”
Dominik Werner, Lehrbeauftragter am Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Marburg

13.00 Uhr Mittagessen

14.00 Fortsetzung Workshops

15.00 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr
“Berichte aus den Workshops mit Themen- und Methodensammlung für die Weiterarbeit”
Moderation: Alexander Klug, Universität Marburg

ca. 16.30 Uhr Schlussworte von Prof. Dr. Duncker und Dr. Peter Becker

An wen wendet sich die Tagung?
An der Friedensbildung interessierte LehrerInnen der Fächer PoWi, Ethik, Religion im Staatlichen und freien Schulsystem, AktivistInnen der Netzwerke Friedensbildung und ProfessorInnen.
Förderer: Stiftung Friedensbildung

Um verbindliche Anmeldung bis 15. April wird gebeten

Kosten:
Übernachtung 36.- €, für Studenten Einzelzimmer 26,40 €, im Doppelzimmer 22.- €
Keine Tagungsgebühr

Organisation:
Netzwerk Friedensbildung Hessen
Zentrum Ökumene EKHN
Praunheimer Landstraße 206, 60488 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 976 518-58
Fax 069 / 976 518-59
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Deeskalation im Irankonflikt! – ein Appell der Friedensforschung und der Friedensbewegung

Der Konflikt mit Iran spitzt sich gefährlich zu. Das vom Westen beschlossene Ölembargo und der Boykott der iranischen Zentralbank sind gefährliche Interventionen. Schon einmal verhängten Großbritannien und USA in den 1950er Jahren ein Ölembargo gegen Iran, das zum Sturz der demokratisch gewählten Regierung Mossadegh führte. Die heute eingeleiteten Öl- und Finanzembargos treffen vor allem die Menschen im Iran. Obendrein liefern sie dem gegenwärtigen Regime die Rechtfertigung, sich mit Hinweis auf die historische Parallele als Opfer westlicher Aggression und als legitime Verteidiger und Beschützer der Unabhängigkeit des Iran, eines für alle Iraner vorrangigen politischen Ziels, darzustellen. Die militaristischen Strömungen in der Islamischen Republik fühlen sich so geradezu legitimiert, mit der Schließung der Straße von Hormuz im Persischen Golf zu drohen. Die Sanktionseskalation ist auf dem besten Wege, in einen Krieg einzumünden. Er würde nicht nur für die Menschen im Iran katastrophale Folgen haben, sondern auch die gesamte Region auf weitere Jahrzehnte destabilisieren.

Das iranische Volk will – alle Indizien sprechen dafür – weder einen Krieg noch iranische Atombomben. Es wehrt sich allerdings gegen jede militärische Bedrohung von außen. Israels Atomarsenal und die militärische Einkreisung Irans durch die USA, die inzwischen in nahezu allen seinen Nachbarländern Militärbasen errichtet haben, sind wichtige Ursachen für die Rüstungsanstrengungen Irans. Mit der Tolerierung von Israels Atomwaffenarsenal bei gleichzeitiger Bekämpfung des iranischen Atomprogramms tragen USA und EU die Hauptverantwortung dafür, dass kaum ein Oppositionspolitiker im Iran es wagt, die Atompolitik der Islamischen Republik in Frage zu stellen.

Auch in Deutschland und Europa fühlen wir uns mit der zunehmenden Gefahr eines Krieges konfrontiert, der schwerwiegende Folgen für Europa und die Welt haben würde. Wer das Ziel verfolgt, die Islamische Republik durch Intervention von außen zu beseitigen, wird realistische Lösungen für den Atomkonflikt ignorieren. Wir warnen deshalb davor, dass maßgebliche Kräfte in den USA und ihre exiliranischen Mitläufer den Atomkonflikt für einen Regime Change zu instrumentalisieren suchen. Die Behauptung, die Nuklearmacht Iran könne nur durch Krieg verhindert werden, ist irreführend. Wir lehnen sie daher entschieden ab.

Jameh mosque of Yazd - Iran | مسجد جامع - یزد

Wir fordern den Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barack Obama, auf:

Stoppen Sie die Embargos gegen iranisches Öl und die iranische Zentralbank. Verhindern Sie, dass der bevorstehende Präsidentschaftswahlkampf die US-Regierung und Israel in einen Krieg mit unvorhersehbaren Folgen stürzt. Bieten Sie Iran als Gegenleistung für das kontrollierte Beschränken des Nuklearprogramms entsprechend den Bestimmungen des Atomwaffensperrvertrages einen gegenseitigen Nichtangriffspakt, möglichst gemeinsam mit Israel, an.

Von der deutschen Bundeskanzlerin fordern wir:

Schließen Sie jede Beteiligung Deutschlands an einem Krieg gegen Iran öffentlich aus und stoppen Sie die riskante Sanktionseskalation. Unterstützen Sie möglichst zusammen mit anderen europäischen Regierungen die von der UNO beschlossene Konferenz für eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren und Nahen Osten, die 2012 beginnen soll und die bisher in der Öffentlichkeit ignoriert wird. Dabei verspricht dieses Vorhaben, das durch eine KSZE-ähnliche Konferenz ergänzt werden könnte, eine völlig neue Perspektive des Friedens und der Kooperation für die gesamte Region. Nur eine Politik, die alle Staaten der Region, Israel eingeschlossen, zur atomaren Abrüstung und Enthaltsamkeit verpflichtet, kann das gegenseitige Misstrauen beseitigen und den Feindbildern zwischen den Religionen, Völkern und Staaten sowie dem Wettrüsten und den Diktaturen den Boden entziehen.

Wir bitten die UNO, die geplante Konferenz möglichst bald einzuberufen, selbst wenn sie zunächst von Israel oder Iran boykottiert werden sollte. Auf Dauer wird sich niemand in der Region dieser Perspektive verschließen können, ohne seine Glaubwürdigkeit und Legitimation zu verlieren. Über den aktuellen Atomkonflikt hinaus wüchse mit einer ständigen Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittleren und Nahen Osten (KSZMNO) die Hoffnung, dass ein neuer friedenspolitischer Rahmen zur Lösung anderer aktueller Konflikte, insbesondere des Nahostkonflikts, entstehen könnte.

Unterzeichne die Petition ->

Flashmob “FREE PUSSY RIOT” vor der Russischen Botschaft Berlins am 1. April

Um fünf Uhr waren wir in der S-Bahn Station, zu viert mit Kleinkind, mit den ganzen Masken, sowie noch bunten Strumpfhosen, Oberteilen, Schals usw. um die Optik aufzupeppen. Außerdem hatten wir E-Gitarre und E-Bass dabei und die Kleine ne “Spielgitarre”.

2 Pappschilder an bunten Besenstielen aufgeklebt mit der Aufschrift “FREE PUSSY RIOT” in bunten Buchstaben, ein Ghettoblaster rundeten unsere Ausstattung ab.

Der nächste kam um viertel nach. Dann erst mal lange keiner und wir dachten schon es kommt gar keiner mehr, trotz 60 TeilnehmerInnen bei Facebook! Aber dann waren wir zum Glück um die 20 und trauten uns die Sache durchzuziehen.

Um zwanzig vor waren wir dann 20 Leute und machten den Flashmob vor der RussischenBotschaft. Wir kopierten ein etwa fünfminütiges Pussy-Riotkonzert.

Leute blieben stehen und machten Fotos, außerdem waren Fotografen und Filmer eingeladen. Wir haben schon Aufmerksamkeit erregt, denke ich:)

Dann gingen wir wieder in die Station zum Umziehen und besprechen, uns alle kennenlernen. Bin zufrieden mit meinem ersten Flashmob! Wir AktivistInnen bleiben in Kontakt und machen die nächsten Wochen noch mal Aktion, is beschlossene Sache. Der Prozess ist ja erst Ende April.

Fragen zu Pussy Riot?

Hier bei der Zeit gibt es noch Info, die Videos gibt’ s bei YouTube.

Auf dem Facebook-Event findet ihr alle Fotos und Videolinks zu heuten Nachmittag.

Fotos: privat, CC

Israelis und Iraner/innen vereinen sich im Herzen. Frieden aus dem Herzen – Frieden mitten aus den Völkern selbst!

“Wir lieben euch” – mit dieser simplen und doch so klaren Botschaft setzen iranische und israelische Facebook-Nutzer ein Zeichen gegen die Kriegsrhetorik ihrer Regierungen. Das Netz aus Liebesbotschaften wächst täglich. Zehntausende weltweit unterstützen die Kampagne mit Fotos und dem gegenseitigen Versprechen: “Wir werden euer Land niemals bombardieren.”

Facebook Page Israel Loves Iran

Support outside of Facebook: Israel Loves Iran

Facebook Page Iran Loves Israel

Hier finden Sie das PDF der Kampagne zum Download (auf Deutsch).

 

Friedensforschung: Wachstumsbranche Waffenhandel

Das Geschäft mit den Waffen ist gewachsen. Wie ein Bericht aus Schweden zeigt, ist besonders in Asien die Nachfrage ungebrochen. Deutschland bleibt Großexporteur.

Den Bericht des SIPRI hat die Zeit ausgewertet, hier finden Sie den Originalbericht und die Pressemitteilung des SIPRI zum Download.

Sean McBride Friedenspreis

Am Samstag, dem 29.Oktober wurde Dr. Peter Becker für sein lebenslanges Friedensengagement der internationale renommierte Sean McBride Friedenspreis des IPB verliehen.

Dies schrieb die “Junge Welt”:  Anwälte des Friedens - Eine Irakerin und ein Deutscher werden in Potsdam mit dem Sean-MacBride-Preis ausgezeichnet

Sie wurde 1946 in Basra geboren und schloß sich schon als Jugendliche der irakischen Frauenliga an; er ist Deutscher, Jahrgang 1944, und wollte eigentlich mal Pianist werden. Beide studierten schließlich Jura und blicken inzwischen auf Jahrzehnte politischen Engagements zurück: Die Menschenrechtsanwältin Hanaa Edwar und der Gründer der deutschen Sektion der »Internationalen Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen« (IALANA), Dr. Peter Becker, werden am heutigen Samstag im Rathaus Potsdam mit dem Sean-MacBride-Friedenspreis ausgezeichnet. Das International Peace Bureau (IPB), dem weltweit über 250 Mitgliedsorganisationen angehören, hat die Auszeichnung nach dem Friedensnobelpreisträger des Jahres 1974 und Mitbegründer von Amnesty International benannt. Mehr